Kurzwertindikation

Nicht immer ist ein umfas­sendes Verkehrswert­gutachten erforderlich.

Für Standard-Immobilien (Ein- bis Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) ist nicht immer eine tiefgreifende Analyse und eine detaillierte Darstellung der Wertermittlung notwendig.

In diesem Fall bieten wir eine Kurzwertindikation an. Diese basiert auf den Erkenntnissen im Ortstermin und den Unterlagen und Informationen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Eigene Tatsachenerhebungen werden nicht durchgeführt. Das Ergebnis ist überschlägig, nicht gerichtsverwertbar und nicht zur Vorlage bei den Finanzbehörden oder Banken geeignet.

Doch jede Schätzung sollte von fundierter Stelle kommen.
Welche Art von Gutach­ten Sie benö­tigen bzw. ob für Ihre Zwecke eine vorerst weniger auf­wändige, aller­dings gericht­lich nicht verwert­bare Schätzung bzw. Kurz-Expertise von Nutzen ist, erfahren Sie von uns in der Erst­beratung.

Selbstver­ständlich ist für eine hilf­reiche Einschät­zung - auch bei vermin­dertem Aufwand - die Kompe­tenz eines erfah­renen Sachver­ständigen gegen­über oberfläch­lichen Vermu­tungen von unberu­fener Seite unbedingt vorzuziehen.


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