Verkehrswertgutachten

Als qualifi­zierte und zertifi­zierte Sachverständige garan­tieren wir eine fundierte und unab­hängige Immobilien­bewertung nach den einschlä­gigen Richt­linien und Verord­nungen – für jeden Anlass und alle Arten von Liegen­schaften.

Wir erstellen Ihnen rechtskonforme Gutachten

Das Erstellen von Gutachten ist durch bestimmte Vorschriften geregelt:Je nach Objekt­typ wird das Vergleichs­wert-, Ertrags­wert- oder Sachwert­verfahren heran­gezogen. Das Vorgehen bei zurück­liegenden Stich­tagen (Qualitäts- bzw. Wert­ermittlungs­stichtage) unter­liegt ebenfalls rechtl­icher Regelung.
 Das Verkehrswert­gutachten folgt u.a. den Festset­zungen des BauGB und der Immo­WertV und bestimmt den realis­tischen Markt­wert zu einem Stich­tag. Das Belei­hungs­wert­gutachten nach BelWertV bezieht Risiko­faktoren und längere Betrach­tungs­zeiträume mit ein, es dient Banken zu Finan­zierungs­zwecken. Das Mietwert­gutachten für wohn­wirtschaft­liche Objekte richtet sich nach den Rege­lungen im BGB – hier ist die markt­übliche Miete bzw. deren Zulässig­keit zu ermitteln.
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