Mietwertgutachten
 
Das Mietwertgutachten ist eine begründete Schätzung des Mietwerts, welche mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung in Bezug auf eine Immobilie, unter Berücksichtigung der mietrelevanten Eigenschaften, erstattet wird.

Durch das Mietwertgutachten wird die Höhe der angemessenen, marktüblichen Miete für eine Immobilie ermittelt. Definition für die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB (2) ist das übliche Entgelt, das in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird.

Wir erstellen Mietwertgutachten sowohl für Wohnraum als auch Gewerberaum, insbesondere
  • zur Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens
  • bei Nutzungsentschädigungen
  • und im steuerlichen Kontext
Share by: